Absatz 2,Vor der Entscheidung der Abgabenbehörde zweiter Instanz ist der Landesschätzungsbeirat zu hören.
Bodenschätzungsgesetz 1970
Bundesgesetzblatt Nr. 233 aus 1970,
Paragraph 12
07.08.1970
11.08.2006
Paragraph 12, (1) Im Rechtsmittelverfahren gegen die gemäß Paragraph 11, zur Einsichtnahme aufgelegten Schätzungsergebnisse gelten die für Rechtsmittel vorgesehenen Bestimmungen der Bundesabgabenordnung.