Absatz 2,Die Bodenschätzung umfaßt:
- Ziffer einsdie Untersuchung des Bodens auf seine Beschaffenheit und die kartenmäßige Darstellung des Untersuchungsergebnisses (Bestandsaufnahme),
- Ziffer 2die Feststellung der Ertragsfähigkeit auf Grund der natürlichen Ertragsbedingungen, das sind Bodenbeschaffenheit, Geländegestaltung, klimatische Verhältnisse (Paragraph 32, Absatz 3, Ziffer eins, des Bewertungsgesetzes 1955, Bundesgesetzblatt Nr. 148) und Wasserverhältnisse.