Kurztitel

Zollbehandlung von Paletten

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 233 aus 1967,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins,

Inkrafttretensdatum

15.07.1967

Text

Nach Mitteilung des Generalsekretariates der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten das Europäische Abkommen über die Zollbehandlung von Paletten, die im internationalen Verkehr verwendet werden Bundesgesetzblatt Nr. 20 aus 1964,), ratifiziert bzw. sind diesem beigetreten:

                                   Datum der Hinterlegung der

        Staaten:              Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde:

  Rumänien                             15. Mai 1964

  Jugoslawien                          19. Juni 1964

  Bundesrepublik Deutschland           29. September 1964

  Norwegen                             27. Oktober 1964

  Finnland                             19. August 1966

  Italien                               5. Jänner 1967

  Die Beitrittsurkunde Rumäniens enthält folgenden Vorbehalt:

„Die Rumänische Volksrepublik betrachtet sich bezüglich der Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mittels obligatorischen Schiedsspruches über die Auslegung oder Anwendung dieses Abkommens auf Verlangen einer der am Streitfall beteiligten Vertragsparteien durch die Bestimmungen des Artikels 11, Absatz 2 und 3 nicht als gebunden.''