Zollbehandlung von Paletten
Bundesgesetzblatt Nr. 233 aus 1967,
Artikel eins,
15.07.1967
Nach Mitteilung des Generalsekretariates der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten das Europäische Abkommen über die Zollbehandlung von Paletten, die im internationalen Verkehr verwendet werden Bundesgesetzblatt Nr. 20 aus 1964,), ratifiziert bzw. sind diesem beigetreten:
Datum der Hinterlegung der
Staaten: Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde:
Rumänien 15. Mai 1964
Jugoslawien 19. Juni 1964
Bundesrepublik Deutschland 29. September 1964
Norwegen 27. Oktober 1964
Finnland 19. August 1966
Italien 5. Jänner 1967
Die Beitrittsurkunde Rumäniens enthält folgenden Vorbehalt:
„Die Rumänische Volksrepublik betrachtet sich bezüglich der Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mittels obligatorischen Schiedsspruches über die Auslegung oder Anwendung dieses Abkommens auf Verlangen einer der am Streitfall beteiligten Vertragsparteien durch die Bestimmungen des Artikels 11, Absatz 2 und 3 nicht als gebunden.''