Vermögenschaften, Rechte, Interessen – Regelung (Belgien)
Bundesgesetzblatt Nr. 172 aus 1965,
Vertrag - Belgien
Artikel 3
11.07.1965
39/08 Vermögensrechtliche Angelegenheiten
Die belgische Regierung wird den im Zusatzprotokoll zu Artikel römisch drei aufgezählten oder in Aussicht genommenen physischen oder juristischen Personen im Wege der Bundesregierung der Republik Österreich jene Vermögenschaften, Rechte und Interessen, die ihnen gehören und in Belgien noch unter Sequester stehen, zur Verfügung stellen. Dasselbe gilt für den Nettoliquidationserlös sequestrierter Vermögenschaften, Rechte und Interessen.
04.03.2021
10003992
NOR12044661
N3196544312J