Internationaler Währungsfonds – Quotenerhöhung
Bundesgesetzblatt Nr. 203 aus 1965,
BG
Paragraph eins
28.07.1965
37/04 Internationale Finanzinstitutionen
Die der Republik Österreich gemäß Artikel römisch drei Absatz 1 des Abkommens des Internationalen Währungsfonds, Bundesgesetzblatt Nr. 105 aus 1949,, zugeteilte Quote von 75 Millionen US-Dollar wird auf Vorschlag des Internationalen Währungsfonds mit Wirkung vom 1. Jänner 1966 um 100 Millionen US-Dollar auf 175 Millionen US-Dollar erhöht. Dies ist dem Internationalen Währungsfonds durch den Bundesminister für Finanzen namens der Republik Österreich im Sinne des Artikels römisch drei Absatz 2 letzter Satz des Abkommens des Internationalen Währungsfonds zur Kenntnis zu bringen.
20.03.2018
10003986
NOR12044653
N3196536952J