Scheidemünzen zu 25 Schilling „150 Jahre Technische Hochschule Wien“
Bundesgesetzblatt Nr. 60 aus 1965, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 597 aus 1988,
BG
Paragraph eins
01.01.1989
37/01 Geld- und Währungsrecht
Zum Außerkrafttreten vergleiche Paragraph 20, Scheidemünzengesetz 1988, Bundesgesetzblatt Nr. 597 aus 1988,.
Die Münzen sind aus einer Legierung von 800 Tausendteilen Silber und 200 Tausendteilen Kupfer herzustellen. Ihr Durchmesser hat 30 mm, ihr Rauhgewicht 13 g, ihr Feingehalt 10'4 g Feinsilber zu betragen. Abweichungen dürfen im Feingehalt 5/1000 und im Rauhgewicht 10/1000 nicht übersteigen.
10.03.2026
10003994
NOR12044617
N3196519781J