Absatz eins,Soweit sich in diesem Abkommen aus dem Zusammenhang nichts anderes ergibt:
- Litera abedeutet der Begriff „Österreich“ die Republik Österreich;
- Litera bbedeutet der Begriff „Vereinigte Arabische Republik“ Ägypten;
- Litera cbedeuten die Begriffe „einer der Vertragstaaten“ und „der andere Vertragstaat“ Österreich oder die Vereinigte Arabische Republik, wie es der Zusammenhang erfordert;
- Litera dbedeutet der Begriff „Steuer“ die österreichische Steuer oder die Steuer der Vereinigten Arabischen Republik, wie es der Zusammenhang erfordert;
- Litera eumfaßt der Begriff „Person“ natürliche Personen, Gesellschaften und Personenvereinigungen ohne Rechtspersönlichkeit;
- Litera fbedeutet der Begriff „Gesellschaft“ juristische Personen und solche Rechtsträger, die steuerlich wie juristische Personen behandelt werden;
- Litera gbedeutet der Begriff „zuständige Behörde“ im Fall Österreichs das Bundesministerium für Finanzen und im Fall der Vereinigten Arabischen Republik den Minister des Schatzamtes oder seinen bevollmächtigten Vertreter.