A.T.A. Abkommen - vorübergehende Einfuhr von Waren
Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1963,
Artikel 17,
21.08.1963
Die Bestimmungen dieses Abkommens setzen nur Mindesterleichterungen fest und hindern die Vertragsparteien nicht, gegenwärtig oder künftig auf Grund autonomer Bestimmungen oder auf Grund zweiseitiger oder mehrseitiger Abkommen weitergehende Erleichterungen zu gewähren.