Kurztitel

A.T.A. Abkommen - vorübergehende Einfuhr von Waren

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1963,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 10,

Inkrafttretensdatum

21.08.1963

Text

KAPITEL römisch VI.
Verschiedene Bestimmungen.

Artikel 10.

Die am Amtsplatz der Zollämter während der Amtsstunden erteilten Bescheinigungen in den nach diesem Abkommen verwendeten Carnets A.T.A. sind gebührenfrei.