A.T.A. Abkommen - vorübergehende Einfuhr von Waren
BGBl. Nr. 239/1963Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1963,
Art. 9Artikel 9,
21.08.1963
In den Fällen des Artikels 8 Absatz 2 sind die Zollbehörden berechtigt, für die Bereinigung eine Gebühr zu erheben.