A.T.A. Abkommen - vorübergehende Einfuhr von Waren
Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1963,
Artikel 2,
21.08.1963
Die in Artikel 1 lit. (e) vorgesehene Zulassung eines ausgebenden Verbandes kann insbesondere an die Bedingung geknüpft werden, daß das Entgelt für ein Carnet A.T.A. den Kosten der erbrachten Dienstleistungen entspricht.