„Veranstaltung“:
- Ziffer einsAusstellungen, Messen, Fachmessen und ähnliche Leistungsschauen des Handels, der Industrie, der Landwirtschaft oder des Handwerks;
- Ziffer 2Ausstellungen oder Veranstaltungen, die in erster Linie karitativen Zwecken dienen;
- Ziffer 3Ausstellungen oder Veranstaltungen, die in erster Linie der Förderung der Wissenschaft, der Technik, des Handwerks, der Kunst, der Erziehung oder der Kultur, des Sports, der Religion, des Kultes oder der Völkerverständigung dienen;
- Ziffer 4Treffen von Vertretern internationaler Organisationen oder internationaler Gruppen von Organisationen;
- Ziffer 5Treffen oder Gedächtnisfeiern offiziellen Charakters;
ausgenommen davon sind Ausstellungen privater Natur, die in Verkaufsstellen oder Geschäftsräumen zum Verkauf ausländischer Waren durchgeführt werden;