Zu Urkund dessen haben die dazu gehörig Bevollmächtigten dieses Abkommen unterzeichnet.
Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr von Umschließungen
Bundesgesetzblatt Nr. 191 aus 1962,
Vertrag – Multilateral
Artikel 22
09.06.1962
39/04 Zollabkommen
Nach Artikel 102 der Satzung der Vereinten Nationen wird dieses Abkommen auf Antrag des Generalsekretärs des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens beim Sekretariat der Vereinten Nationen registriert.
09.09.2025
10003952
NOR12044266
N3196226389L