Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr von Umschließungen
Bundesgesetzblatt Nr. 191 aus 1962,
Vertrag – Multilateral
Artikel 7
09.06.1962
39/04 Zollabkommen
Zur vorübergehenden Einfuhr zugelassene Umschließungen dürfen innerhalb des Einfuhrlandes auch nicht gelegentlich für andere Zwecke als für die Ausfuhr von Waren verwendet werden. Diese Beschränkung gilt für mit Inhalt eingeführte Umschließungen erst dann, wenn die Umschließungen entleert worden sind.
09.09.2025
10003952
NOR12044251
N3196226374L