Absatz einsEinheitlich und gesondert werden festgestellt die Einkünfte (der Gewinn oder der Überschuß der Einnahmen über die Werbungskosten)
- Litera aaus Land- und Forstwirtschaft,
- Litera baus Gewerbebetrieb,
- Litera caus selbständiger Arbeit,
- Litera daus Vermietung und Verpachtung unbeweglichen Vermögens, wenn an den Einkünften mehrere Personen beteiligt sind.