Absatz eins,Aus den Gründen, welche einen Zeugen zur Verweigerung der Aussage berechtigen (Paragraph 171,), kann die Enthebung von der Bestellung als Sachverständiger begehrt werden.
Bundesabgabenordnung
BGBl.Nr. 194/1961
Paragraph 178
01.01.1962
30.12.2004