Absatz eins,Die Aussage darf von einem Zeugen verweigert werden
- Litera awenn er ein Angehöriger (Paragraph 25,) des Abgabepflichtigen ist;
- Litera büber Fragen, deren Beantwortung dem Zeugen oder seinen Angehörigen (Paragraph 25,), seinem Vormund, Mündel oder Pflegebefohlenen die Gefahr einer strafgerichtlichen oder finanzstrafbehördlichen Verfolgung zuziehen würde;
- Litera cüber Fragen, die er nicht beantworten könnte, ohne eine ihm obliegende gesetzlich anerkannte Pflicht zur Verschwiegenheit, von der er nicht gültig entbunden wurde, zu verletzen oder ein Kunst- oder technisches Betriebsgeheimnis zu offenbaren.