Als Abgabenbehörde zweiter Instanz ist die Finanzlandesdirektion örtlich zuständig, in deren Bereich die Abgabenbehörde erster Instanz (§§ 53 bis 72) gelegen ist. Als Abgabenbehörde zweiter Instanz ist die Finanzlandesdirektion örtlich zuständig, in deren Bereich die Abgabenbehörde erster Instanz (Paragraphen 53 bis 72) gelegen ist.