50 S – Tiroler Freiheit
Bundesgesetzblatt Nr. 15 aus 1959, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 597 aus 1988,
BG
Artikel eins,
01.01.1989
37/01 Geld- und Währungsrecht
Zum Außerkrafttreten vergleiche Paragraph 20, Scheidemünzengesetz 1988, Bundesgesetzblatt Nr. 597 aus 1988,.
Die Münzen sind aus einer Legierung von 900 Tausendteilen Silber und 100 Tausendteilen Kupfer hergestellt; sie haben einen Durchmesser von 34 mm und ein Rauhgewicht von 20 g, enthalten somit 18 g Feinsilber. Abweichungen hievon dürfen im Feingehalt 5/1000 und im Gewicht 10/1000 nicht übersteigen. Die eine Seite trägt in der Mitte den Tiroler Adler, umgeben von den Wappen der anderen Bundesländer und der Inschrift „Republik Österreich“ und „Fünfzig Schilling“. Die andere Seite zeigt ein Brustbild Andreas Hofers, halbkreisförmig umgeben von der Inschrift „Tiroler Freiheit“; darunter befinden sich die Jahreszahlen „1809“ und „1959“. Die innere Einfassung besteht auf beiden Seiten aus einem flachen Stäbchen. Der Rand der Münze ist glatt und trägt die vertiefte Inschrift „Fuenfzig Schilling“.
Die Münzen sind bei allen Kassen des Bundes und der übrigen Gebietskörperschaften sowie ihrer Betriebe und im Privatverkehr ohne Begrenzung zum Nennwert in Zahlung zu nehmen. Von den Kassen der Oesterreichischen Nationalbank sind sie in unbeschränkter Menge, von den Bundeskassen nach Maßgabe der verfügbaren Kassenbestände gegen Banknoten umzuwechseln.
26.06.2019
10003907
NOR12043555
N3195941950J