Internationale Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung – Kapitalanteile
Bundesgesetzblatt Nr. 211 aus 1959,
BG
Paragraph eins
09.10.1959
37/04 Internationale Finanzinstitutionen
Das Bundesministerium für Finanzen wird ermächtigt, zur Durchführung der Erhöhung des Kapitals der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung zusätzliche Kapitalanteile in Höhe von 50,000.000 $ zu zeichnen.
20.03.2018
10003903
NOR12043543
N3195936968J