Absatz einsIm Strafurteil ist auch auszusprechen,
- Litera awelche vom Angeklagten verschiedene Personen durch einen Verfall ihr Eigentum verliere;
- Litera bwelche Pfand- und Zurückbehaltungsrechte Dritter an verfallenen Gegenständen anerkannt oder abgelehnt würden, in welcher Höhe die gesicherten Forderungen anerkannt würden und welcher Rang ihnen zukomme;
- Litera cwelche Personen für die Geldstrafe und den Wertersatz nach Paragraph 28, hafteten und
- Litera ddaß die Strafe, die wegen desselben Finanzvergehens in einem verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren verhängt und vollstreckt worden ist, auf die gerichtliche Strafe für die Vergehen angerechnet werde.