Absatz eins,Über eine Berufung ist nach vorangegangener mündlicher Verhandlung zu entscheiden
- Litera aim Verfahren vor dem Berufungssenat,
- Litera bin sonstigen Berufungsverfahren, wenn dies der Berufungswerber in der Berufung beantragt hat oder wenn es die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz für erforderlich hält,
- Litera cim Verfahren gegen Jugendliche.