Finanzstrafgesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 129 aus 1958, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 14 aus 2013,
Artikel eins, Paragraph 63
01.01.1959
31.12.2013
Wo in diesem Bundesgesetz von Finanzstrafbehörden die Rede ist, sind darunter sowohl die Finanzstrafbehörden erster Instanz als auch die Finanzstrafbehörden zweiter Instanz zu verstehen.