Kurztitel

Doppelbesteuerung - Steuern von Einkommen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 232 aus 1957, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 6 aus 1998,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins,

Inkrafttretensdatum

01.01.1957

Außerkrafttretensdatum

31.01.1998

Text

Artikel I

  1. Absatz einsDie Steuern, auf die sich dieses Abkommen bezieht, sind:
    1. Litera a
      auf seiten der Vereinigten Staaten von Amerika:
      Die Bundeseinkommensteuern (federal income taxes) einschließlich der Zusatzsteuern (surtaxes),
    2. Litera b
      auf seiten der Republik Österreich:
      die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer und der Beitrag vom Einkommen zur Förderung des Wohnbaues und für Zwecke des Familienlastenausgleiches.
  2. Absatz 2Das vorliegende Abkommen ist auch auf jede andere ihrem Wesen nach ähnliche Einkommen- oder Gewinnsteuer anzuwenden, die nach Unterzeichnung dieses Abkommens von einem der Vertragstaaten erhoben wird.