Zahlungsabkommen (Spanien)
Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1956,
Artikel 8
21.03.1956
Der im Zeitpunkt des Außerkrafttretens dieses Zahlungsabkommens auf dem in Artikel römisch eins erwähnten Dollarverrechnungskonto angezeigte Saldo wird innerhalb von sechs Monaten durch Lieferung von Waren abgedeckt werden, über welche sich die beiden Vertragschließenden Teile ins Einvernehmen setzen werden.