Kurztitel

Zahlungsabkommen (Spanien)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1956,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 7

Inkrafttretensdatum

21.03.1956

Text

Artikel römisch sieben

Die Oesterreichische Nationalbank und das IEME werden im gegenseitigen Einvernehmen die ihnen notwendig erscheinenden zahlungstechnischen Maßnahmen beschließen.