Österreichische und spanische Waren, die auf Grund des jeweils geltenden Warenaustauschabkommens aus Österreich nach Spanien beziehungsweise aus Spanien nach Österreich eingeführt werden, einschließlich der handelsüblichen Vorauszahlungen;
Zahlungsabkommen (Spanien)
Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1956,
Artikel 4
21.03.1956
Die Bestimmungen dieses Zahlungsabkommens finden auf folgende Zahlungen Anwendung: