Zahlungsabkommen (Spanien)
Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1956,
Artikel 3
21.03.1956
Wenn Zahlungen auf einem anderen Wege erfolgen sollen, als in Artikel römisch zwei vorgesehen, so bedürfen sie der Zustimmung der hiefür zuständigen Stellen in Österreich und in Spanien.