Absatz einsAls im Abzugswege an der Quelle erhobene Steuern von Einkünften aus beweglichem Kapitalvermögen im Sinne von Artikel 10 Absatz 2 des Abkommens gelten derzeit:
- Litera aösterreichischerseits die Kapitalertragsteuer samt Zuschlägen im Gesamtbetrag von 17,7 Prozent;
- Litera bliechtensteinischerseits die Stempelabgabe auf Coupons von 5 Prozent.