Jedes Mitglied des Rates übernimmt die Kosten seiner eigenen Delegation beim Rat, beim ständigen technischen Komitee und bei den vom Rat errichteten Komitees.
Abkommen über die Errichtung eines Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens
Bundesgesetzblatt Nr. 165 aus 1955,
Vertrag – Multilateral
Artikel 12,
21.01.1953
39/04 Zollabkommen
25.04.2025
10003855
NOR12042862
N3195526120L