Kurztitel

Abkommen über die Errichtung eines Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 165 aus 1955,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 10,

Inkrafttretensdatum

21.01.1953

Index

39/04 Zollabkommen

Text

Artikel römisch zehn.

  1. Litera a
    Das ständige technische Komitee besteht aus Vertretern der Mitglieder des Rates. Jedes Mitglied des Rates kann einen Delegierten und einen oder mehrere Ersatzmänner zu seiner Vertretung im Komitee nominieren.
    Die Vertreter sind Beamte, die in Fragen des Zollverfahrens Spezialisiert sind. Sie können durch Sachverständige unterstützt werden.
  2. Litera b
    Das ständige technische Komitee tritt wenigstens viermal im Jahr zusammen.

Zuletzt aktualisiert am

25.04.2025

Gesetzesnummer

10003855

Dokumentnummer

NOR12042860

alte Dokumentnummer

N3195526118L