Mitglieder des Rates sind:
- Litera idie vertragschließenden Teile der vorliegenden Konvention;
- Sub-Litera, i, idie Regierung jedes in Fragen des Außenhandels autonomen Zollgebietes, die von dem für die diplomatischen Beziehungen dieses Gebietes offiziell verantwortlichen vertragschließenden Teil vorgeschlagen und deren Beitritt als selbständiges Mitglied vom Rat anerkannt wird.