Kurztitel

Bewertungsgesetz 1955

Kundmachungsorgan

BGBl.Nr. 148/1955

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 24

Inkrafttretensdatum

30.07.1955

Außerkrafttretensdatum

30.11.1993

Beachte

Bezugszeitraum: ab 1. 1. 1956 (Paragraph 86, Absatz eins,, Bundesgesetzblatt Nr. 148 aus 1955,)

Text

Paragraph 24, Umfang der wirtschaftlichen Einheit bei, Vermögenszusammenrechnung.

Die Zurechnung mehrerer Wirtschaftsgüter zu einer wirtschaftlichen Einheit wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß die Wirtschaftsgüter zum Teil dem einen, zum Teil dem anderen Ehegatten gehören, wenn das Vermögen der Ehegatten gemäß Paragraph 78, Absatz eins, zusammenzurechnen ist.