Österreichische Anleihen - Bereinigung (Vereinigtes Königreich)
Bundesgesetzblatt Nr. 259 aus 1954,
Anlage eins
14.10.1954
Es wurde folgende Übereinkunft getroffen:
Ziffer eins Außer in den Fällen, wo es der Zusammenhang anders erfordert, sollen die folgenden in dieser Übereinkunft vorkommenden Ausdrücke folgende Bedeutung haben:
Ziffer 2 (1) Der österreichische Bundesminister für Finanzen (in der Folge der Minister genannt) wird ein Schiedsgericht in London ernennen, bei dem Anträge, betreffend Sterling-Schuldverschreibungen, gemäß Paragraph 3, des Auslandstitel-Bereinigungsgesetzes eingebracht werden können und das befugt sein wird, über die Gültigkeit der Schuldverschreibungen zu entscheiden.
Ziffer 3 (1) Das Sekretariat des Schiedsgerichtes soll auch im Vereinigten Königreich befindliche Inhaber anderer ausländischer Schuldverschreibungen als Sterling-Schuldverschreibungen dahin beraten, welches Verfahren bei Erstellung der Anträge anzuwenden ist, sei es bei Anträgen an das Handelsgericht in Wien, sei es bei Stellen, die in anderen Ländern als dem Vereinigten Königreich errichtet sind und denen eine Entscheidungsbefugnis hinsichtlich solcher Schuldverschreibungen zukommt. Das Sekretariat soll auf Ersuchen Anträge, die derartige ausländische Schuldverschreibungen betreffen, zusammen mit den vom Antragsteller beigebrachten Beweismitteln an die zuständigen Gerichte oder Stellen zur Entscheidung weiterleiten.
Ziffer 4 Die Bescheinigung einer bevollmächtigten Verwahrstelle darüber, daß eine den Gegenstand eines Antrages bildende Sterling-Schuldverschreibung von einer solchen bevollmächtigten Verwahrstelle oder für sie gemäß Abschnitt 15 (2) des Exchange Control Act von 1947 verwahrt wird und daß die Voraussetzungen des Abschnittes 16 (1) des Exchange Control Act von 1947 vor Kundmachung des Anbotes an die Wertpapierinhaber durch den Zahlungsagenten gemäß den Schuldenvereinbarungen der im Dezember 1952 in Rom stattgefundenen internationalen Konferenz hinsichtlich einer solchen Schuldverschreibung erfüllt waren, wird als genügender Nachweis für das Eigentum des Antragstellers gemäß Paragraph 5, des Auslandstitel-Bereinigungsgesetzes angesehen und soll zu einer vollständigen Wiedergültigmachung der Schuldverschreibung berechtigen.
Ziffer 5 Dem Antrage, der eine Sterling-Schuldverschreibung zum Gegenstand hat, die nicht von einem oder für einen bevollmächtigten Verwahrer gemäß des Exchange Control Act von 1947 verwahrt wird, soll stattgegeben werden, sofern nachgewiesen wird, daß
Ziffer 6 Bei Schuldverschreibungen, für die Anträge an ein Schiedsgericht in anderen Ländern als dem Vereinigten Königreich eingebracht werden müssen, soll der Minister alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel anwenden, um ein Abkommen mit den Regierungen dieser Länder zu erreichen, wonach der Nachweis, auf den sich Punkt 4 oben bezieht, auch von dem Schiedsgericht in den anderen Ländern als Nachweis anerkannt wird, der zur Wiedergültigmachung der Schuldverschreibung gemäß Paragraph 5, des Gesetzes ermächtigt.
Ziffer 7 Jede Schuldverschreibung, die Gegenstand eines Antrages ist, kann auch, anstatt daß sie dem Schiedsgericht vorgelegt wird, bei einem bevollmächtigten Verwahrer hinterlegt werden und bleiben, wenn dieser sich verpflichtet, die Schuldverschreibung nur mit Zustimmung des Schiedsgerichtes, das über den Antrag entscheidungsberechtigt ist, herauszugeben.
Ziffer 8 Ist eine ausländische Schuldverschreibung bereits von einem österreichischen Gericht aus irgendeinem Grunde für ungültig erklärt worden, kann die verfügungsberechtigte Person einen Antrag an das Schiedsgericht stellen, daß ihr eine neue, gültige Schuldverschreibung derselben Art und in derselben Höhe ausgefolgt wird; in den Fällen, wo diesem Antrag stattgegeben wird, soll die Vorlage der Ausfertigung der Entscheidung des Schiedsgerichtes den Rechtstitel des Antragstellers auf Ausgabe einer solchen neuen und gültigen Schuldverschreibung darstellen.
Ziffer 9 (1) Wurden einem Antragsteller im Zusammenhang mit seinem Antrag Kosten verursacht und lautet die Entscheidung auf Gültigkeit der Schuldverschreibung, sollen ihm alle für billig erachteten Ausgaben, die er zu leisten hatte, vom Minister ersetzt werden.