Österreichische Anleihen - Bereinigung (Vereinigtes Königreich)
Bundesgesetzblatt Nr. 259 aus 1954,
Artikel eins,
14.10.1954
BRITISCHE BOTSCHAFT
WIEN.
31. Mai 1954.
Euer Exzellenz!
Wie Euer Exzellenz bekannt, haben kürzlich Verhandlungen zwischen dem Herrn Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich und der „Corporation of Foreign Bondholders“ mit dem Sitz in London stattgefunden zwecks Erzielung eines Abkommens über die Gültigerklärung von auf fremde Währung lautenden Wertpapieren in Österreich, wie dies in Paragraph 2, Absatz 4 des Auslandstitel-Bereinigungsgesetzes, das in Österreich am 16. Dezember 1953 beschlossen worden ist, vorgesehen ist. Der Herr Bundesminister für Finanzen und die „Corporation of Foreign Bondholders“ haben sich dahin geeinigt, daß die in dem Annex zur vorliegenden Note dargelegte Übereinkunft die Grundlage für ein solches Abkommen bilden soll.
Die Regierung Ihrer Majestät im Vereinigten Königreich billigt die Bestimmungen dieser Übereinkunft, und wenn sie für die österreichische Regierung ebenfalls annehmbar sind, so habe ich die Ehre, vorzuschlagen, daß die vorliegende Note und ihr Annex zusammen mit Eurer Exzellenz im gleichen Sinne lautender Antwort als ein Abkommen zwischen unseren beiden Ländern darstellend zu betrachten sind, das mit dem Zeitpunkt in Kraft tritt, in dem die österreichische Botschaft in London dem Außenamt Ihrer Majestät eine Verständigung zugehen läßt, daß alle Erfordernisse des österreichischen Rechtes für den Abschluß eines zwischenstaatlichen Abkommens erfüllt sind.
Mit dem Ausdruck meiner vorzüglichsten Hochachtung habe ich die Ehre, Euer Exzellenz gehorsamer Diener zu sein.
G. A. Wallinger m. p.
Herrn
Bundesminister Dr. Ing. Leopold Figl,
Minister für die Auswärtigen Angelegenheiten,
Ballhausplatz 2,
Wien römisch eins.
Der Bundesminister für die
Auswärtigen Angelegenheiten
Herr Botschafter,
Ich beehere mich, den Empfang Ihrer Note vom 31. Mai 1954 zu bestätigen, welche wie folgt lautet:
Anmerkung, es folgt der englische Text des Schreibens der Britischen Botschaft)
Ich beehre mich, Sie davon in Kenntnis zu setzen, daß die österreichische Bundesregierung die vorstehenden Vorschläge einschließlich des Annexes annimmt und daß in Ihrer Note und dieser Antwortnote ein zwischenstaatliches Abkommen zu erblicken ist. Da dieses Abkommen nach österreichischem Recht gesetzändernd ist, tritt es erst mit dem Zeitpunkt in Kraft, in dem die österreichische Botschaft in London dem Außenamt Ihrer Majestät die Erklärung abgibt, daß alle Erfordernisse des österreichischen Rechts für den Abschluß eines zwischenstaatlichen Abkommens erfüllt sind.
Genehmigen Sie, Herr Botschafter, den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.
Wien, 31. Mai 1954.
Figl m. p.
Seiner Exzellenz
Sir Geoffrey A. Wallinger,
außerordentlichen u. bevollmächtigten Botschafter
Ihrer Britannischen Majestät,
Wien.