Vermögenstransfer der Südtiroler Rückoptanten (Italien)
Bundesgesetzblatt Nr. 220 aus 1950,
Vertrag – Italien
Artikel eins
04.10.1950
39/08 Vermögensrechtliche Angelegenheiten
Die nach Österreich ausgewanderten Südtiroler Optanten, welche die italienische Staatsbürgerschaft auf Grund des Gesetzdekretes Nr. 23 vom 2. Februar 1948 endgültig wiedererhalten und ihren ständigen Wohnsitz nach Italien zurückverlegt haben oder zurückverlegen werden, haben im Sinne der nachstehenden Artikel Anspruch auf den Transfer ihres Vermögens von Österreich nach Italien.
11.03.2021
10003826
NOR12042342
N3195025073L