Abgabenexekutionsordnung
Bundesgesetzblatt Nr. 104 aus 1949,
BG
Paragraph 52
01.01.1950
30.06.2020
AbgEO
32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Gegen Bescheide und Verfügungen, durch welche die Verwahrung gepfändeter Gegenstände, deren Schätzung vor dem Versteigerungstermine, die Übersendung an einen anderen Ort zum Zwecke des Verkaufes oder die Einbeziehung der gepfändeten Gegenstände in die in Ansehung anderer Pfandstücke bewilligte Versteigerung angeordnet oder ein Verwahrer ernannt wird, ferner gegen den Bescheid, welcher den Versteigerungstermin bestimmt, findet ein Rechtsmittel nicht statt.
Rechtsmittelausschluss
28.06.2023
10003825
NOR12042288
N3194914938T