Liquidierung der Kommission für Verkehrsanlagen in Wien
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 95 aus 1934,
BG
Paragraph 4
01.07.1934
31/02 Verfügungen über Bundesvermögen
Das von der Commission für Verkehrsanlagen in Wien aufgenommene Anlehen ist teils durch Einlösung der ausgegebenen Teilschuldverschreibungen, teils durch gerichtliche Hinterlegung des zur Einlösung erforderlichen Betrages gänzlich getilgt. Die zur Sicherstellung der römisch eins. und römisch zwei. Emission dieses Anlehens bestehenden Pfandrechte samt allen damit in Zusammenhang stehenden Anmerkungen sind auf gemeinsamen Antrag der drei am Übereinkommen beteiligten Gebietskörperschaften ohne Beibringung von Urkunden zu löschen, und zwar: Die Pfandrechte zur Sicherstellung der Forderungen aus den Teilschuldverschreibungen der römisch eins. Emission im Gesamtnennwerte von einhundert Millionen Kronen und der römisch zwei. Emission im Gesamtnennwerte von achtundachtzig Millionen Kronen, beide eingetragen in der Eisenbahnbucheinlage A der Wiener Stadtbahn für die Gürtellinie und Vorortelinie als Haupteinlage und in der Eisenbahnbucheinlage B der Wiener Stadtbahn für die Wientallinie und Donaukanallinie als Nebeneinlage.
Kommission für Verkehrsanlagen, Hypothek
08.03.2023
10003786
NOR12041883
N3193419027S