Liquidierung der Kommission für Verkehrsanlagen in Wien
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 95 aus 1934,
BG
Paragraph eins
01.07.1934
31/02 Verfügungen über Bundesvermögen
Paragraph eins, (1) Das diesem Gesetze angeschlossene und einen Bestandteil dieses Gesetzes bildende Übereinkommen über die Liquidierung der Commission für Verkehrsanlagen in Wien, abgeschlossen zwischen dem Bunde, dem Bundeslande Niederösterreich und der Stadt Wien, letzterer zugleich als Bundesland Wien, unter Beitritt der Unternehmung „Österreichische Bundesbahnen“, wird genehmigt.
RGBl. Nr. 109 aus 1892,, Kommission für Verkehrsanlagen
08.03.2023
10003786
NOR12041880
N3193419024S