Rechtshilfe in Zollsachen - Festsetzung fester Umrechnungskurse (Deutschland)
Bundesgesetzblatt Nr. 36 aus 1931,
Paragraph 4
02.02.1931
Diese Vereinbarung tritt zu demselben Zeitpunkt in Kraft wie der Vertrag über die Rechtshilfe in Zollsachen.
Zu Urkund dessen haben die Unterzeichneten diese Vereinbarung unterschrieben und mit ihren Siegeln versehen.
Geschehen in | Wien, | am | 21. | Januar 1931 |
Berlin, | 24. |
in doppelter Ausfertigung.