Kurztitel

Rechtshilfe in Zollsachen - Festsetzung fester Umrechnungskurse (Deutschland)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 36 aus 1931,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 4

Inkrafttretensdatum

02.02.1931

Text

Paragraph 4,

Diese Vereinbarung tritt zu demselben Zeitpunkt in Kraft wie der Vertrag über die Rechtshilfe in Zollsachen.

Zu Urkund dessen haben die Unterzeichneten diese Vereinbarung unterschrieben und mit ihren Siegeln versehen.

Geschehen in

Wien,

am

21.

Januar 1931

Berlin,

24.

in doppelter Ausfertigung.