Rechtshilfe in Zollsachen (Deutschland)
Bundesgesetzblatt Nr. 32 aus 1931,
Artikel 41
02.02.1931
Die Finanzminister der vertragschließenden Teile werden ermächtigt, die Bestimmungen der Übereinkunft zwischen Österreich und Bayern, Württemberg, Baden wegen gemeinsamer Überwachung der Bodenseegrenze vom 20. Februar 1854 im Bedürfnisfall zu ändern, zu ergänzen oder durch neue Bestimmungen zu ersetzen.