Rechtshilfe in Zollsachen (Deutschland)
BGBl. Nr. 32/1931Bundesgesetzblatt Nr. 32 aus 1931,
Art. 39Artikel 39
02.02.1931
Die Rechtshilfe wird auch für Verfahren gewährt, denen Tatbestände zugrunde liegen, die vor dem Inkrafttreten dieses Vertrages verwirklicht wurden.