Rechtshilfe in Zollsachen (Deutschland)
Bundesgesetzblatt Nr. 32 aus 1931,
Artikel 34
02.02.1931
Die gesetzlichen Vorschriften, die auf dem Gebiete des einen Teiles über die Amtsverschwiegenheit und Geheimhaltung gelten, finden auf alles Anwendung, was Verwaltungs- und Gerichtsbehörden sowie Beamten und Bediensteten dieses Teiles auf Grund dieses Vertrages zur Kenntnis kommt.