Absatz eins,Für die Prüfung der Rechtshilfeersuchen und für das Verfahren bei Leistung der Rechtshilfe sind die Vorschriften des ersuchten Teiles maßgebend.
Rechtshilfe in Zollsachen (Deutschland)
Bundesgesetzblatt Nr. 32 aus 1931,
Artikel 10
02.02.1931