Rechtsschutz, Rechtshilfe in Steuersachen (Deutschland)
Bundesgesetzblatt Nr. 287 aus 1923,
Artikel 16
17.05.1923
Auf die Anfragen, Auskünfte, Anzeigen und Gutachten sowie auf sonstige Mitteilungen, die im Wege der Rechtshilfe einem Staate zugehen, finden die gesetzlichen Vorschriften dieses Staates über die Amtsverschwiegenheit und Geheimhaltung Anwendung.