Kurztitel

Rechtsschutz, Rechtshilfe in Steuersachen (Deutschland)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 287 aus 1923,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 16

Inkrafttretensdatum

17.05.1923

Text

Artikel römisch sechzehn.

Auf die Anfragen, Auskünfte, Anzeigen und Gutachten sowie auf sonstige Mitteilungen, die im Wege der Rechtshilfe einem Staate zugehen, finden die gesetzlichen Vorschriften dieses Staates über die Amtsverschwiegenheit und Geheimhaltung Anwendung.