Anschluss der vorarlbergischen Gemeinde Mittelberg an den deutschen Zollverband (Deutschland)
RGBl. Nr. 41/1891
Vertrag - Deutschland
Artikel 5,
01.05.1891
39/04 Zollabkommen
Seine kaiserliche und königliche Apostolische Majestät werden zur Ausführung der Artikel 1 bis 3 und des mit Bayern abgeschlossenen besonderen Übereinkommens (Artikel 4) unter Aufhebung der für den anzuschließenden Gebietstheil dermalen bestehenden bezüglichen Bestimmungen, einschließlich der Bestimmungen über die Verzehrungssteuer und die Staatsmonopole, die in Betracht kommenden Bestimmungen, wie sie im Königreich Bayern gegenwärtig gelten oder in Zukunft gelten werden, in Wirksamkeit setzen lassen.
Gebietsteil
25.09.2017
10003734
NOR12041280
N3189152393L