Anschluß Jungholz an das bayerische Zoll- und indirekte Steuersystem (Deutschland)
RGBl. Nr. 78/1868
Vertrag - Deutschland
Artikel 15
01.06.1868
39/04 Zollabkommen
Vor Herstellung des freien Verkehrs zwischen der Gemeinde Jungholz und dem bayerischen Gebiete soll, den dieserhalb getroffenen näheren Verabredungen gemäß, eine Nachversteuerung der in dem anzuschließenden Gebietstheile vorhandenen Bestände an ausländischen Waaren stattfinden.
Gebietsteil, Ware, Zollsystem
01.09.2022
10003727
NOR12041245
N3186852385L