Anschluß Jungholz an das bayerische Zoll- und indirekte Steuersystem (Deutschland)
RGBl. Nr. 78/1868
Vertrag - Deutschland
Artikel 13
01.06.1868
39/04 Zollabkommen
Der fragliche Gebietstheil soll, ohne Einrichtung einer eigenen Verwaltung, den betreffenden bayerischen Zollbehörden zur Verwaltung zugetheilt, dem bayerischen Gränzbezirke angeschlossen und zur Beaufsichtigung in steuerlicher Beziehung den bayerischen Beamten in den angränzenden Aufsichtsbezirken überwiesen werden.
Gebietsteil, Grenzbezirk, Zollsystem
01.09.2022
10003727
NOR12041243
N3186852383L