Anschluß Jungholz an das bayerische Zoll- und indirekte Steuersystem (Deutschland)
RGBl. Nr. 78/1868
Vertrag - Deutschland
Artikel 12
01.06.1868
39/04 Zollabkommen
Den Abgaben, welche von gewissen inländischen Erzeugnissen für Rechnung einer Commune im Königreiche Bayern beim Einbringen in dieselbe erhoben werden, unterliegen auch Gegenstände derselben Art, welche aus gedachtem k. k. Gebietstheile in eine zu einer solchen Erhebung befugte bayerische Gemeinde eingeführt werden.
Kommune, Gebietsteil, Zollsystem
01.09.2022
10003727
NOR12041242
N3186852382L