wegen der Befugniß der Angehörigen des einen Staates in dem Gebiete eines anderen zum Zollverein gehörenden Staates, Arbeit und Erwerb zu suchen;
Anschluß Jungholz an das bayerische Zoll- und indirekte Steuersystem (Deutschland)
RGBl. Nr. 78/1868
Vertrag - Deutschland
Artikel 9
01.06.1868
39/04 Zollabkommen
Seine kaiserlich-königliche Apostolische Majestät treten für den Zollausschluß Jungholz den Verabredungen bei, welche in den zwischen Bayern und den übrigen Zollvereinsstaaten abgeschlossenen, der k. k. Regierung mitgetheilten Zollvereinigungs-Verträgen wegen Annahme gleichförmiger Grundsätze zur Beförderung der Gewerbsamkeit, insonderheit:
Befugnis, Zollsystem
01.09.2022
10003727
NOR12041239
N3186852379L